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Die Kirchen möchten ihre Mitglieder
auch in schwersten Zeiten begleiten
In den Spitälern betreuen speziell ausgebildete Seelsorgerinnen
und Seelsorger die Kranken (Spitalpfarrämter). Die Spitalseelsorgerinnen
und -seelsorger stehen den kranken und ihren Angehörigen
auf Wunsch jederzeit zur seelsorgerlichen Betreuung zur Verfügung.
Auch die Seelsorger und Seelsorgerinnen der Wohngemeinde
dürfen verständigt werden. Dies ist besonders im
Fall der Entlassung aus dem Spital angebracht, da vom Spital
her keine weiteren Meldungen an die Pfarrämter erfolgen.
Alters- und Pflegeheime haben in der Regel keine speziellen
Seelsorgerinnen oder Seelsorger. Die seelsorgerliche Betreuung
erfolgt auf Wunsch durch das Pfarramt des Wohnortes. Gut
ist es, wenn die Angehörigen von sich aus mit dem Pfarramt
in Verbindung treten.
Kranke und betagte Menschen, die zu Hause wohnen, werden
gerne von den zuständigen Seelsorgerinnen und Seelsorgern
besucht und betreut. Allerdings muss das Pfarramt darüber
unterrichtet werden.
Sterbebegleitung
Zur Begleitung Sterbender können Seelsorger und Seelsorgerinnen
beigezogen werden. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen
den Kranken und den Angehörigen in schweren Stunden
gerne bei. Wenden Sie sich an das Pfarramt oder an das entsprechende
Spitalpfarramt.
Krankensalbung
Die katholische Kirche kennt das Sakrament der Krankensalbung,
welche auch öfter empfangen werden kann. Die Spendung
erfolgt auf Wunsch des Kranken und der Angehörigen.
Wenden Sie sich an das Pfarramt.
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