Heiraten

 

Sie wollen heiraten?
Wenn Sie in einer Kirche heiraten, so soll durch den kirchlichen, feierlichen Rahmen eines Gottesdienstes Ihrem Entschluss zum gemeinsamen Leben ein besonderer Ausdruck verliehen werden. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Fest schön und feierlich zu gestalten. Die Kirchen erwarten aber, dass Sie sich auch wirklich zur Kirche zugehörig fühlen.


Voraussetzungen

der Wunsch beider Ehepartner zur kirchlichen Trauung
die Zugehörigkeit zu einer Landeskirche mindestens eines Ehepartners
die rechtsgültige Eheschliessung vor dem Zivilstandsamt der Wohngemeinde

Vorgehen
Nehmen Sie frühzeitig (6 Monate vor dem Fest) Kontakt auf mit dem für Sie zuständigen Pfarramt. Wenn Sie bisher noch keinen Kontakt zu den Seelsorgerinnen und Seelsorgern Ihres Wohnorts hatten, bietet eine kirchliche Trauung eine gute Gelegenheit, eine solche persönliche Beziehung aufzubauen. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger nehmen sich gerne Zeit dafür.

Die Kirche Ihrer Kirchgemeinde steht Ihnen normalerweise kostenlos zur Verfügung. Falls Sie eine Kirche wünschen, die ausserhalb Ihrer Kirchgemeinde liegt, müssen Sie sich rechtzeitig darum kümmern – gewisse beliebte Hochzeitskirchen sind oft monatelang ausgebucht.


Verschiedene Konfessionen der Partner
Grundsätzlich werden die Trauungsformen der Landeskirchen gegenseitig anerkannt, eine Trauung von Paaren mit unterschiedlichen Konfessionen ist daher auch gleichzeitig ökumenisch.

Daher genügt es, wenn Sie sich für eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger einer Ihrer Kirchen entscheiden. Wünschen Sie dennoch die Mitwirkung von Seelsorgerinnen oder Seelsorgern beider Konfessionen, was grundsätzlich möglich ist, bedingt das in der Regel einiges mehr an Aufwand und eine grössere Vorbereitungsarbeit. Die römisch-katholische Kirche verlangt zur rechtlichen Anerkennung einer Trauung, der nicht ein katholischer Priester vorsteht, gewisse vorgängig einzuholende Dispensen.


 

 





   

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