 |
Sie wollen heiraten?
Wenn Sie in einer Kirche heiraten,
so soll durch den kirchlichen, feierlichen
Rahmen eines Gottesdienstes Ihrem Entschluss
zum gemeinsamen Leben ein besonderer Ausdruck
verliehen werden. Die Seelsorgerinnen und
Seelsorger helfen Ihnen gerne dabei, Ihr
Fest schön und feierlich zu gestalten.
Die Kirchen erwarten aber, dass Sie sich
auch wirklich zur Kirche zugehörig fühlen.
Voraussetzungen
der Wunsch beider Ehepartner zur kirchlichen Trauung
die
Zugehörigkeit zu einer Landeskirche mindestens eines
Ehepartners
die
rechtsgültige Eheschliessung vor dem Zivilstandsamt
der Wohngemeinde
Vorgehen
Nehmen Sie frühzeitig (6 Monate vor dem Fest) Kontakt auf
mit dem für Sie zuständigen Pfarramt. Wenn Sie bisher
noch keinen Kontakt zu den Seelsorgerinnen und Seelsorgern Ihres
Wohnorts hatten, bietet eine kirchliche Trauung eine gute Gelegenheit,
eine solche persönliche Beziehung aufzubauen. Die Seelsorgerinnen
und Seelsorger nehmen sich gerne Zeit dafür.
Die Kirche Ihrer Kirchgemeinde steht Ihnen normalerweise kostenlos
zur Verfügung. Falls Sie eine Kirche wünschen, die ausserhalb
Ihrer Kirchgemeinde liegt, müssen Sie sich rechtzeitig darum
kümmern – gewisse beliebte Hochzeitskirchen sind oft
monatelang ausgebucht.
Verschiedene Konfessionen der Partner
Grundsätzlich werden die Trauungsformen der Landeskirchen
gegenseitig anerkannt, eine Trauung von Paaren mit unterschiedlichen
Konfessionen ist daher auch gleichzeitig ökumenisch.
Daher genügt es, wenn Sie sich für eine Seelsorgerin
oder einen Seelsorger einer Ihrer Kirchen entscheiden. Wünschen
Sie dennoch die Mitwirkung von Seelsorgerinnen oder Seelsorgern
beider Konfessionen, was grundsätzlich möglich ist, bedingt
das in der Regel einiges mehr an Aufwand und eine grössere
Vorbereitungsarbeit. Die römisch-katholische Kirche verlangt
zur rechtlichen Anerkennung einer Trauung, der nicht ein katholischer
Priester vorsteht, gewisse vorgängig einzuholende Dispensen.
|
 |