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Zu Hause verstorben
Ziehen Sie einen Arzt bei, der die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung
vornimmt und die Todesbescheinigung ausstellt. Benachrichtigen Sie
das Zivilstandsamt der Gemeinde, in welcher der Tod eingetreten ist
(Familienbüchlein und Todesbescheinigung mitnehmen).
Im Spital oder Heim verstorben
Lassen Sie sich im Patientenbüro die Todesbescheinigung geben.
Mit der Todesbescheinigung und mit dem Familienbüchlein der
verstorbenen Person melden Sie sich beim Zivilstandsamt der Gemeinde,
in welcher der Tod eingetreten ist (nicht unbedingt identisch mit
der Wohnortsgemeinde). Veranlassen Sie die Überführung
des oder der Verstorbenen.
Weitere Schritte
Benachrichtigen Sie das zuständige Pfarramt. Nehmen Sie mit
dem zuständigen Amt (Gemeindeverwaltung, Bestattungsamt, Zivilstandsamt)
des Wohnorts des/der Verstorbenen Kontakt auf, um (nach Rücksprache
mit dem zuständigen Pfarramt) den Bestattungstermin festzusetzen.
Die Gemeindebehörde wird die Anmeldung zur allfällig
gewünschten Kremation vornehmen. Treffen Sie sich und weitere
Angehörige mit dem Seelsorger oder der Seelsorgerin, welche
die Abdankungsfeier halten wird.
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